Blinden-Führ-Hunde

Seit 1.1.2015 sind im Gesetz alle Assistenzhunde verankert. Zu diesen gehören Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose, Signalhunde für Anfallskranke (z. B. Epilepsie) und Servicehunde (Rollstuhlbegleiter).

In Österreich besteht nunmehr die Möglichkeit, eine offizielle Prüfung für einige Assistenzhunde, z. B. Blindenführhunde, abzulegen. Dadurch soll die Ausbildungsqualität und die Arbeit dieser Hunde standardisiert und gesichert werden. Die bestandene Prüfung bietet Vorteile gegenüber der allgemein gültigen Gesetzgebung, wie gelockerte Leinen- und Maulkorbpflicht, Zugang in Geschäfte etc.

Bei positiv bestandener Prüfung ist zukünftig eine Beteiligung und
(Mit-)Förderung der Hunde von staatlicher Seite vorgesehen. Teile der Ausbildungskosten werden aber weiterhin der Patient bzw.allfällige Sponsoren leisten müssen.

Sollten Sie die Ausbildung eines Blindenführhundes wünschen oder Interesse daran haben, die Ausbildung eines Assistenzhundes zu unterstützen, sei es durch persönliche Spende oder Initiieren einer Spendenaktion, z. B. in Ihrem Unternehmen, würden wir uns sehr freuen und ersuchen um Ihre Kontaktaufnahme.

 
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